absprechend
Absprechend: In einem Urteil oder einer Äußerung geringschätzig, tadelnd oder entschieden ablehnend.
Was bedeutet absprechend?
Absprechend ist ein seltenes, vor allem auf Äußerungen bezogenes Adjektiv. Es beschreibt ein Urteil, das eine Person oder Sache deutlich herabsetzt oder ihr Anerkennung verweigert. Das Wort meint in dieser Bedeutung gerade nicht, dass jemand gut Absprachen treffen kann. Besonders leicht entsteht diese Verwechslung, weil absprechen sowohl Vereinbarungen treffen als auch jemandem etwas nicht zugestehen bedeuten kann. Bei einem absprechenden Urteil steht die negative Bewertung im Vordergrund. Im heutigen Alltag sind abwertend, abfällig oder ablehnend meist leichter verständlich.
Drei Beispiele für absprechend
Eigene Sprachbeispiele mit Erläuterungen.
„Die Kritikerin äußerte sich absprechend über den Entwurf und erklärte ihn ohne weitere Begründung für völlig belanglos.“
Die Formulierung verneint den Wert des Entwurfs pauschal. Der Satz macht den tadelnden und herabsetzenden Charakter der Äußerung sichtbar.
„Sein absprechender Ton ließ erkennen, dass er den Einwand gar nicht ernsthaft prüfen wollte.“
Hier bezeichnet das Wort die Art des Sprechens. Ob der Einwand sachlich zutrifft, wird dadurch noch nicht entschieden.
„Die Schülerin verstand ‚absprechend‘ zunächst als ‚sich mit anderen abstimmend‘ und musste den Satz neu lesen.“
Das Beispiel zeigt eine tatsächliche Bedeutungsfalle. Für das Abstimmen wären sich absprechend oder eine entsprechende Umschreibung mit einem Verb nötig.
Ähnliche Wörter unterscheiden
- Abwägend
- Ein abwägendes Urteil prüft verschiedene Gesichtspunkte. Ein absprechendes Urteil ist bereits negativ und kann die Sache stark herabsetzen.
- Sich absprechend
- In Die beiden sprechen sich ab geht es um Verständigung. Das feste Adjektiv absprechend besitzt die davon zu unterscheidende Bedeutung eines abfälligen Urteils.
Schreibung und Grammatik
Absprechend wird mit d am Wortende geschrieben. Formen sind ein absprechender Kommentar, eine absprechende Bemerkung und ein absprechendes Urteil. Ohne Nomen kann es heißen: Sie äußert sich absprechend. Die Form entspricht dem Partizip I von absprechen; im Wörterbucheintrag ist die besondere adjektivische Bedeutung verzeichnet. Für stärker ausgeprägte Wertungen ist stärker absprechend eine gut nachvollziehbare Formulierung.
Die allgemeinen Regeln zur Beugung und Verwendung erklärt die Übersicht der Adjektive.
Herkunft und Wortbildung
Die Wortform gehört zum Verb absprechen. Für den Bedeutungszusammenhang ist dessen Gebrauch im Sinne des Nichtzugestehens oder Aberkennens wichtig, nicht das Treffen einer Absprache. Duden führt absprechend als eigenständigen Eintrag mit einer negativ wertenden Bedeutung.
Verwendung in einer Charakterisierung
In einer Charakterisierung ist eine absprechende Äußerung ein möglicher Hinweis auf Überheblichkeit oder starre Urteile; sie beweist diese Eigenschaften aber nicht allein. Eigene Musterformulierung: Der Kritiker äußert sich absprechend, indem er dem Entwurf jeden Wert abspricht, ohne auf einzelne Merkmale einzugehen. Der zweite Satzteil ist entscheidend, weil er das Urteil am Verhalten festmacht. Bei einem älteren Text kann die Erklärung des seltenen Wortes außerdem helfen, eine scheinbar freundliche Gesprächssituation richtig zu verstehen.
Wie Beobachtung, Textbeleg und Deutung zusammengehören, zeigt die Anleitung zum Schreiben einer Charakterisierung.
Quellen und weiterführende Seiten
Wörterbuchangaben geprüft am 1. Oktober 2026. Beispiele und Anwendungshinweise sind eigene redaktionelle Erläuterungen.
