kriminell
Strafbare Handlungen begehend oder eine solche Handlung darstellend; umgangssprachlich auch stark abwertend für unverantwortliches Verhalten.
Was bedeutet kriminell?
Kriminell bezeichnet im engeren Sprachgebrauch strafbare beziehungsweise verbrecherische Handlungen. Auf Personen bezogen kann es ausdrücken, dass sie solche Handlungen begehen oder dazu neigen. Das Wort ist daher mehr als eine allgemeine Missbilligung. Es stellt einen Bezug zu Straftaten her, während unangenehmes, unhöfliches oder moralisch fragwürdiges Verhalten nicht allein deshalb kriminell ist.
Daneben gibt es eine umgangssprachliche Zuspitzung. Wer eine riskante Vorgehensweise kriminell nennt, kann damit vor allem ausdrücken, dass er sie für unverantwortlich oder rücksichtslos hält. Ob tatsächlich eine strafbare Handlung vorliegt, ist durch diese Äußerung nicht entschieden. Der Zusammenhang muss erkennen lassen, ob ein rechtlicher Bezug oder eine heftige Alltagswertung gemeint ist.
In der Beschreibung einer Figur sollte die konkrete Handlung im Vordergrund stehen. Ein bestimmtes Aussehen, eine soziale Herkunft oder der Umgang mit verdächtigten Personen beweist keine Kriminalität. Auch eine Beschuldigung im Text ist zunächst eine Aussage der beschuldigenden Figur. Die sprachliche Erklärung des Wortes ersetzt keine rechtliche Einordnung realer Einzelfälle; sie hilft vielmehr, unterschiedliche Behauptungen und Wertungen auseinanderzuhalten.
Drei Beispiele für kriminell
Eigene Sprachbeispiele mit Erläuterungen.
„Die erfundene Erzählung zeigt seine kriminellen Handlungen, indem sie mehrere bewusst ausgeführte Diebstähle schildert.“
Der Ausdruck ist an gezeigte Taten gebunden. Er wird nicht aus Herkunft oder Erscheinung der Figur abgeleitet.
„Die Besucherin nannte das waghalsige Manöver kriminell und meinte damit vor allem dessen Rücksichtslosigkeit.“
Die Erläuterung macht die umgangssprachliche Zuspitzung sichtbar. Eine juristische Entscheidung wird damit nicht getroffen.
„Im ersten Kapitel wird er eines kriminellen Geschäfts beschuldigt; erst später klärt die Handlung, ob der Vorwurf zutrifft.“
Beschuldigung und bestätigter Sachverhalt bleiben getrennt. Diese Unterscheidung ist für eine genaue Inhaltswiedergabe entscheidend.
Ähnliche Wörter unterscheiden
- Korrupt
- Bezieht sich besonders auf Bestechlichkeit, Begünstigung oder moralisch verwerfliche Abhängigkeiten. Kriminell ist auf strafbares Handeln bezogen und nicht auf diese Vorgänge begrenzt.
- Rücksichtslos
- Bewertet mangelnde Rücksicht auf andere. Ein solcher Vorwurf ist nicht automatisch eine Aussage über Strafbarkeit.
- Verdächtig
- Drückt einen Verdacht aus. Kriminell als unbeschränkte Feststellung geht weiter und sollte nicht bloß aufgrund dieses Verdachts verwendet werden.
Schreibung und Grammatik
Kriminell wird am Ende mit zwei l geschrieben. Formen sind ein krimineller Vorgang, eine kriminelle Handlung und kriminelles Verhalten. Das substantivierte Adjektiv wird großgeschrieben: ein Krimineller, die Kriminelle. Die Steigerung lautet krimineller, am kriminellsten; bei sachlichen Aussagen ist meist genauer, Art und Umfang der Handlungen zu benennen, statt einen pauschalen Grad zu behaupten.
Die Übersicht zu Adjektiven erläutert Beugung und Verwendung im Satz.
Herkunft und Wortbildung
Das Wort wurde über französisch criminel aus lateinisch criminalis übernommen. Der französische Bedeutungsbereich umfasst verbrecherisch und strafrechtlich. Im Deutschen stehen der Bezug zu strafbaren Handlungen und die umgangssprachlich verstärkte Missbilligung nebeneinander. Die jeweilige Verwendung sollte am Satz und seinem Kontext bestimmt werden.
Verwendung in einer Charakterisierung
Eigener Charakterisierungsbeleg: Die Erzählung zeigt wiederholt, dass die Figur fremdes Eigentum absichtlich an sich nimmt und die Taten verbirgt. Ihr Handeln wird als kriminell beschrieben. Für ihre weitere Charakterisierung ist gesondert zu prüfen, welche Motive und Umgangsweisen sichtbar werden. Aus dem Straftatbezug folgt nicht automatisch ein vollständiges Bild aller persönlichen Eigenschaften.
Wie Beobachtung, Textbeleg und Deutung zusammengehören, erklärt die Anleitung zur Charakterisierung.
Quellen und weiterführende Seiten
Quellen geprüft am 1. Oktober 2026. Beispiele und Anwendungshinweise sind eigene redaktionelle Erläuterungen.
